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Unsere Erfahrungen

Zwischenbilanz zum Vollzug von Art. 13a-13i GlG (Lohngleichheitsanalysen)


Leistung

Auftraggeberin

Abschluss

Evaluation

Bundesamt für Justiz BJ

August 2024

Ausgangslage

Frauen und Männer in der Schweiz haben gemäss Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung Anspruch auf den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Parlament im Jahr 2018 eine Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) beschlossen. Art. 13a-13i GlG schreiben seither vor, dass Arbeitgebende mit mindestens 100 Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen, diese durch unabhängige Dritte überprüfen lassen und ihre Mitarbeitenden über die Ergebnisse der Analyse schriftlich informieren.

Zielsetzung

Das BJ hat eine Zwischenbilanz in Auftrag gegeben. Diese soll aufzeigen, ob und wie die Arbeitgebenden die neuen Regelungen umgesetzt haben. Diese Vollzugsevaluation sollte zudem eine Basis für eine spätere Wirkungsevaluation legen.

Ergebnis

Die Resultate zeigen, dass ein erheblicher Teil der Arbeitgebenden ihren Pflichten nicht nachkommt. Rund 80% führen eine Lohngleichheitsanalyse durch, gut zwei Drittel lassen diese extern überprüfen und knapp die Hälfte informieren ihre Mitarbeitenden über die Resultate der Analyse. Wichtige Gründe für die lückenhafte Umsetzung der Bestimmungen liegen in Nicht-Wissen zu den Pflichten seitens Arbeitgebenden, fehlenden Sanktionen sowie fehlendem Problembewusstsein. Als Konsequenz der Zwischenevaluation beschloss der Bundesrat, die Wirkungsevaluation bereits früher als geplant durchzuführen.

Der Bericht des BJ an den Bundesrat sowie die Evaluation sind auf der Website des BJ publiziert.